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Nachdem der Beschluss über einen zweiten Stadtrat am 15.12.2021 gefasst wurde, ist das Bürgerbegehren nun gestartet. Einfach unten das Formular downloaden, ausfüllen und an eine der auf dem Formular aufgeführten Personen in Papierform bis Montag, den 07.02.2022, zurück senden.

Die schwarz-grüne Koalition will in Neu-Isenburg einen weiteren hauptamtlichen Dezernentenposten im Magistrat einrichten – ein für eine hessische Stadt unserer Größe einmaliger Vorgang. Die letzten Jahrzehnte ging es in Neu-Isenburg auch gut mit zwei Dezernenten (dem Bürgermeister und dem 1. Stadtrat).  Die positive Entwicklung unserer Stadt beweist das.

 

Nachdem in der Presse schon mehrfach der Name des als Bürgermeisterkandidat unterlegenen grünen Kandidaten platziert worden ist, besteht der Verdacht, dass er dem unterlegenen CDU-Kandidaten und 1. Stadtrat mit dem neuen 2. Posten versorgt werden soll.

 

Dem von Ihnen direkt gewählten Bürgermeister Gene Hagelstein macht die Rathauskoalition in der Presse derweil öffentlich Vorschläge, worauf er sich politisch beschränken soll. Dabei obliegt die Aufgabenverteilung im Rathaus ausschließlich ihm als Spitze der Verwaltung. Nach dem Willen von Gesetz und Gewaltenteilung soll der Bürgermeister die Verteilung der Dezernate vornehmen, er gehört aber nicht der Mehrheitsfraktion im Rathaus an. Mit einem hauptamtlichen 2. Stadtrat aus der Mehrheitsfraktion werden nun an ihm vorbei Fakten geschaffen. Teure

Fakten: Gerechnet werden muss durch Gehalt, Pensionsrückstellungen, Büroausstattung, Sekretariat, Reisekosten etc. mit Kosten in sechs stelliger Höhe pro Jahr.

In Zeiten von Covid 19 und sich verändernder (virtueller) Logistikströme müssen wir aber langfristig mit klammeren Kassen rechnen. Entsprechend unredlich finden wir dieses Vorhaben!

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Daher starten wir ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2021 zur entsprechenden Änderung der Hauptsatzung (DRS NR 19/0432).

Rechtsgrundlage dafür ist § 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Sobald der Beschluss gefasst wurde, können dagegen Unterschriften der Wahlberechtigten gesammelt werden. Konkret benötigen wir in Neu-Isenburg die Unterschrift von 10% der 27.727 Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl.

Sind diese gesammelt und ausgewertet, kommt es zum nächsten Schritt, dem Bürgerentscheid. Hier werden Sie als Bürger:innen unserer Stadt dann aufgefordert, im Urnengang final zu entscheiden.

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